Informationen bei einem Verkehrs-Unfall-Schaden

 

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche zu sichern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise für den Fall eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem Pkw, Lkw oder Motorrad.

 

Ihre Rechte als Geschädigter

  • Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Beweissicherung sowie der Feststellung von Schadensumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
  • Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ausgenommen sind sogenannte Bagatellschäden.
  • Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und bildet die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
  • Durch die Beweissicherung wird sichergestellt, dass sämtliche unfallbedingten Schäden erkannt und fachgerecht berücksichtigt werden.
  • Eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs kann in der Regel nur durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden.
  • Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, dient das Gutachten als wichtige Grundlage zur Beweissicherung hinsichtlich Schadenart, Schadensumfang und Unfallhergang.
  • Das Gutachten dokumentiert außerdem die voraussichtliche Reparatur- bzw. Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs. Dadurch können Ansprüche auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden.
  • Vorhandene Vorschäden und Altschäden werden im Gutachten ebenfalls erfasst und eindeutig dokumentiert.
  • Beim späteren Verkauf eines reparierten Unfallfahrzeugs dient das Gutachten als Nachweis über Art und Umfang des Schadens sowie die durchgeführten Reparaturen.
  • Im Schadensfall empfiehlt es sich, frühzeitig einen unabhängigen Sachverständigen und – falls erforderlich – einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten.

Verhalten direkt an der Unfallstelle

Beachten Sie nach einem Verkehrsunfall folgende Punkte:

  • Unfallstelle absichern und Warnblinkanlage einschalten.
  • Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
  • Verletzten helfen, Erste Hilfe leisten und bei Bedarf den Notruf verständigen.
  • Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten austauschen.
  • Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen, den Schäden und der Endposition der Fahrzeuge anfertigen.
  • Spuren und weitere Beweise sichern.
  • Einen Unfallbericht aufnehmen.
  • Namen, Anschriften und Telefonnummern möglicher Zeugen notieren.
  • Bei Bedarf die Polizei verständigen, insbesondere bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder erheblichen Sachschäden.

 

Wir sind für Sie da

Neben Unfallgutachten erstellen wir auch weitere Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen. Gerne beraten wir Sie persönlich und beantworten Ihre Fragen.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir unterstützen Sie kompetent, unabhängig und zuverlässig.

 

 

Hier finden Sie uns:

Sachverständigenbüro für das Kraftfahrzeugwesen Federlin


Michelbucher Str. 5
69239 Neckarsteinach-Neckarhausen

 

Telefon:  0170 - 3537550

e-mail  :  info@sv-federlin.de

 

 

 

Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an:

 

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