Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben.
Wichtige Punkte die, bei einen unverschuldeten Unfallschaden an Ihrem PKW-, LKW- oder Motorrad, zu beachten sind.
•Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
•Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
•Nur die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, daß dem Anspruchsteller / Geschädigten die Ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
•Zudem gewährleistet die Beweissicherung über die Schadenshöhe, daß der Schaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
•Auch kann der Anspruch über die Höhe einer eventuell anfallenden Wertminderung erst durch ein Gutachten belegt werden.
•Die Beweissicherung (Gutachtenerstellung) bezüglich Schaden-art, -umfang, und -hergang wird auch benötigt, wenn es zu Rechtsstreit kommt.
•Die Beweissicherung / Gutachten weißt die unfallbedingte / reparaturbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges aus, so können Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden.
•Auch Vor- und Altschäden, werden im Gutachten auch erfasst.
•Beim Verkauf eines beschädigten / reparierten Fahrzeuges dient das Gutachten zum Nachweis der Reparaturkosten und des Schadenumfangs.
•Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein.
Auch bewerten wir Ihr Fahrzeug oder erstellen eine Oldtimer-, Youngtimerbewertung bzw. ein Wertgutachten und helfen Ihnen bei der Versicherungseinstufung.
Sachverständigenbüro
für das Kraftfahrzeugwesen
Federlin
Michelbucher Str. 5
69239 Neckarsteinach-Neckarhausen
info@sv-federlin.de
Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an:
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